Kontakt

Patientenmanagement

Tel.: 0221 2784 4005 / 4004 / 4013
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de  

Für Zuweisende

Krankenhaus und Rehabilitation unter einem Dach.

Die RehaNova Köln gGmbH vereint neurologische Akut-Frührehabilitation (Krankenhaus) und medizinische Rehabilitation in einem integrierten Versorgungskonzept. Sie ist sowohl

  • zugelassenes Plan-Krankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 108 SGB V für die neurologische Akut-Frührehabilitation

als auch

  • Fachklinik für medizinische Rehabilitation gemäß § 111 SGB V

Damit bietet die RehaNova Köln eine durchgängige Versorgung neurologischer und neurochirurgischer Patientinnen und Patienten - von der Akut-Frührehabilitation bis in die weiterführende Rehabilitation - unter einem Dach. Aus der doppelten Versorgungsstruktur ergeben sich zwei unterschiedliche Anmelde- und Aufnahmeverfahren, abhängig von Indikation und Rehabilitationsphase.

Detaillierte Informationen zu Zuweisung, Indikationen und Aufnahme finden Sie in den entsprechenden Abschnitten für Akut-Frührehabilitation und Rehabilitation. Bei Fragen zur Indikation oder Antragstellung unterstützt Sie unser Patientenmanagement gerne.
 

Akut-Frührehabilitation (Phase B)

Ohne Antrag bei dem Kostenträger

Die neurologisch-neurochirurgische Akut-Frührehabilitation (NNCHFR) ist eine Krankenhausleistung gemäß § 39 SGB V. Sie richtet sich an schwer betroffene Patientinnen und Patienten der Phase B, mit oder ohne Beatmung.

Die Behandlung erfolgt durch ein speziell geschultes Frührehabilitationsteam und umfasst: 

  • engmaschige ärztliche Betreuung
  • pflegerische und therapeutische Leistungen von durchschnittlich mindestens 300 Minuten pro Tag. 

Für Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Überwachungsbedarf steht eine Überwachungsstation mit direkter baulicher Anbindung an die Intensivstationen des Krankenhauses Köln-Merheim zur Verfügung.

Ein direkter Übergang aus der Akutversorgung in die Akut-Frührehabilitation ist ohne zeitlichen Versorgungsbruch möglich.
 

Aufnahme – Phase B (§ 39 SGB V)

Im Krankenhausbereich gelten die gesetzlichen Vorgaben der Landeskrankenhausplanung.

Aufgenommen werden können:

  • gesetzlich Versicherte
  • Versicherte der Ersatzkassen
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Patientinnen und Patienten mit BG-Kostenträger
  • Selbstzahler
     

Kostenzusage

Gesetzlich Versicherte / Ersatzkassen
  • Keine Kostenzusage erforderlich
  • Abrechnung nach Krankenhausrecht
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
  • Kostenübernahmeerklärung erforderlich
BG-Patientinnen und -Patienten
  • Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich
     

Anmeldung

Zur Prüfung der Übernahmemöglichkeit benötigen wir:

  • den vollständig ausgefüllten Anmeldebogen

Zur medizinischen Einschätzung hilfreich:

  • aktueller Arztbrief
  • Bundesmedikationsplan
  • Pflegeüberleitung
  • relevante Bildgebung
  • mikrobiologische Befunde (falls vorhanden)

Eine vollständige Unterlagenübermittlung ermöglicht eine zeitnahe Aufnahmeentscheidung. 

Bitte laden Sie den Anmeldebogen herunter und senden Sie ihn an das Patientenmanagement der RehaNova Köln.

Wichtige Hinweise für Zuweisende
  • Krankenhausleistung nach § 39 SGB V
  • Aufnahme mit oder ohne Beatmung möglich
  • enge Anbindung an das Krankenhaus Köln-Merheim

Bitte laden Sie sich den Anmeldebogen herunter.

Der Bogen muss an die Kasse und an das Patientenmanagement der RehaNova versendet werden.

Anmeldebogen

Neurologische Rehabilitation (§ 111 SGB V)

Mit Antrag bei dem Kostenträger

Die RehaNova Köln gGmbH ist als Fachklinik für medizinische Rehabilitation gemäß § 111 SGB V anerkannt und bietet die neurologische Rehabilitation in den Phasen B, C und D an.

Die Rehabilitation richtet sich an Patientinnen und Patienten nach Abschluss der Akutbehandlung oder Akut-Frührehabilitation, bei denen weiterhin Rehabilitationsbedarf besteht und eine aktive Mitarbeit zunehmend möglich ist.

Indikation und Zielgruppe

Geeignet für Patientinnen und Patienten mit:

  • neurologischen Erkrankungen oder Verletzungsfolgen
  • zunehmender körperlicher und psychischer Belastbarkeit
  • vorhandener Kooperations- und Therapiefähigkeit
  • Rehabilitationspotenzial zur Verbesserung von Selbstständigkeit und Teilhabe

Ziel ist die funktionelle Wiederherstellung und Stabilisierung sowie – je nach Potenzial – die soziale und berufliche Reintegration.

Kostenträger sind ausschließlich Krankenkassen, Ersatzkassen, Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaften oder Selbstzahler.

Aufnahme

Die medizinische Rehabilitation nach § 111 SGB V ist antragspflichtig.

Aufgenommen werden:

  • gesetzlich Versicherte
  • Versicherte der Ersatzkassen
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Patientinnen und Patienten mit Kostenübernahme einer Berufsgenossenschaft (BG)
  • Selbstzahlende (kein Antrag notwendig)

Ein Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht nicht.

Wichtige Hinweise für Zuweisende
  • stationäre medizinische Rehabilitation
  • Phasen B, C und D
  • antragspflichtige Leistung
  • Ziel: Selbstständigkeit, Teilhabe, Reintegration

Anmeldung

Für die Prüfung der Aufnahmemöglichkeit benötigen wir:

  • ärztlichen Reha-Antrag bzw. Bewilligungsbescheid
  • aktuellen Arztbrief
  • aktuellen Befund- und Therapiebericht
  • Medikationsplan
  • Pflegeüberleitung (falls relevant)
Zusätzlich erforderlich:

Eine vollständige Übermittlung der Unterlagen ermöglicht eine zügige medizinische Bewertung und Terminplanung.
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen sowohl beim zuständigen Kostenträger als auch unserem Patientenmanagement ein.
 

Bitte laden Sie sich die Unterlagen herunter.

Die Unterlagen müssen an die Kostenträger und an das Patientenmanagement der RehaNova versendet werden.

Antrag auf Anschlussrehabilitation

Für die Krankenkasse

Antrag auf Anschlussrehabilitation

Für den privaten Kostenträger

Anlage zum Antrag auf Anschlussrehabilitation

Ärztlicher Befundbericht