Kontakt

Patientenmanagement

Tel.: 0221 2784 4005 / 4004 / 4013
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de  

Wahlleistungen

Das besondere Plus.

Wir bieten Ihnen Wahlleistungen im Rahmen unserer Behandlung sowie für Ihre Angehörigen an.

Wahlleistung „Chefärztliche Behandlung“

Persönliche Behandlung durch die Ärztliche Direktorin

Als Wahlleistung kann im Rahmen der Akut-Frührehabilitation (DRG) und Rehabilitation die Chefarztbehandlung vereinbart werden. Diese umfasst die persönliche Behandlung durch die Ärztliche Direktorin.

Die Abrechnung erfolgt gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und ist nicht Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen. Auch ohne Wahlleistungsvereinbarung erhalten Sie selbstverständlich alle medizinisch notwendigen Leistungen.

Wahlleistung „Unterkunft“

Einbett- oder Zweibettzimmer mit zusätzlichen Service- und Komfortleistungen

Die Wahlleistung Unterkunft ist eine frei wählbare Zusatzleistung, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgeht. Sie umfasst die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer mit zusätzlichen Service- und Komfortleistungen. Das Wahlleistungs- und Zusatzverpflegungsangebot steht auch Angehörigen und Besucherinnen bzw. Besuchern zur Verfügung.

 Alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten Sie selbstverständlich auch ohne Inanspruchnahme von Wahlleistungen.

Die Wahlleistung „Unterkunft“ wird gesondert vereinbart und berechnet. Die Entgelte und Rahmenbedingungen der Wahlleistung Unterkunft wurden in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) festgelegt.

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu den Wahlleistungen

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit mit Ihren persönlichen Fragen bei uns melden.

Was bedeutet chefärztliche Behandlung?

Die chefärztliche Behandlung ist eine frei wählbare Zusatzleistung. Sie beinhaltet die persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigte ärztliche Leitung.

Alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten Sie selbstverständlich auch ohne chefärztliche Behandlung.

Entstehen mir zusätzliche Kosten bei chefärztlicher Behandlung?

Ja. Die chefärztliche Behandlung ist keine Regelleistung und wird gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. 

Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang und Verlauf der Behandlung ab.

Was bedeutet Wahlleistung „Unterkunft“?

Die Wahlleistung „Unterkunft“ ist eine frei wählbare Zusatzleistung, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgeht. Sie umfasst die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer mit zusätzlichen Service- und Komfortleistungen.

Entstehen zusätzliche Kosten bei der Wahlleistung „Unterkunft“?

Ja. Die Wahlleistung „Unterkunft“ wird gesondert berechnet und ist nicht Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Entgelte und Rahmenbedingungen der Wahlleistung „Unterkunft“ wurden in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) festgelegt.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrer Krankenversicherung (private Krankenversicherung, Beihilfe oder ggf. besondere Wahltarife) ab. 

Bitte klären Sie dies vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung direkt mit Ihrer Versicherung.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser Patientenmanagement berät Sie gerne vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung:

Tel. 0221 2784 4004 / -4005
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de

Serviceangebot für Angehörige

Wahlleistung „Unterkunft & Zusatzverpflegung“

Während des Rehabilitationsaufenthalts Ihres Angehörigen möchten wir auch Sie als Begleit- und Bezugsperson bestmöglich unterstützen.

Nutzung der Serviceangebote

Sofern die Patientin oder der Patient die Wahlleistung Unterkunft in Anspruch nimmt, können die damit verbundenen Service- und Zusatzverpflegungsangebote auch von Angehörigen und Besucherinnen bzw. Besuchern genutzt werden.
Dazu gehören – abhängig vom gewählten Angebot – unter anderem:

  • zusätzliche Serviceleistungen,
  • erweiterte Verpflegungsangebote,
  • ein angenehmes und ruhiges Umfeld.

Ein eigenständiger Anspruch von Angehörigen auf Wahlleistungen besteht nicht.

Wichtiger Hinweis

Die Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist freiwillig und erfolgt gesondert von den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten ist unabhängig von der Wahlleistung und jederzeit vollständig gewährleistet.

Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement:

Nicole Merten

Tel.: 0221 2784 4005
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de

Gabriele Errens

Tel.: 0221 2784 4004
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de

Tanja König

Tel.: 0221 2784 4013
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de