Kontakt

Patientenmanagement

Tel.: 0221 2784 4005 / 4004 / 4013
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de  

Aufnahme & Anmeldung

Ablauf, Fragen und Antworten

Die Aufnahme in die RehaNova Köln erfolgt ausschließlich über zuweisende Krankenhäuser. 

Wir arbeiten eng mit den umliegenden Kliniken zusammen, die je nach medizinischem Bedarf eine neurologische Akut-Frührehabilitation oder eine neurologische Rehabilitationsbehandlung veranlassen.
 

Wie läuft die Anmeldung ab?

Der Weg in die RehaNova richtet sich danach, ob eine Aufnahme in die neurologische akute Frührehabilitation (Krankenhausbereich) oder in die neurologische Rehabilitation vorgesehen ist. Diese Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

  • Die zuweisende Klinik stellt die medizinische Indikation und meldet Sie bei uns an.
  • Alle erforderlichen medizinischen Unterlagen, Befunde und Therapieempfehlungen werden direkt an uns übermittelt.
  • Unser interdisziplinäres Team prüft die Angaben und klärt bei Bedarf weitere Details im Austausch mit der zuweisenden Klinik

Bereiche in der RehaNova

Neurologische Akut-Frührehabilitation

Krankenhausbereich

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Entlassmanagement des behandelnden Krankenhauses – entweder über unser Patientenmanagement oder im direkten ärztlichen Austausch.

Notwendige Unterlagen und Hinweise für zuweisende Krankenhäuser

Neurologische Rehabilitation

Rehabilitationsbereich

Auch hier erfolgt die Anmeldung über das Entlassmanagement der zuweisenden Klinik – entweder über unser Patientenmanagement oder im direkten ärztlichen Austausch.

Notwendige Unterlagen und Hinweise für Krankenhäuser

Gut zu wissen

Wer kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jede/jeder gemäß SGB IX eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, wenn die medizinische Situation dies erfordert – etwa als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, als komplexe Maßnahme bei Behinderungen oder zur Vorsorge bei drohenden chronischen Erkrankungen.

Die RehaNova Köln bietet ausschließlich stationäre Leistungen im Krankenhaus- und Rehabilitationsbereich an.

Ihr gutes Recht: Klinik nach Wahl

Als Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigter haben Sie das Recht, eine geeignete stationäre Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen. Nach § 9 SGB IX müssen Rehabilitationsträger – z.B. Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung – berechtigten Wünschen entsprechen.

Die Vorschrift soll Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ihnen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse geben.  Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Reha-Antrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

Ist die RehaNova Köln für jeden wählbar?
Rehabilitationsbereich (stationär)

Die RehaNova Köln verfügt im Rehabilitationsbereich über einen rechtsgültigen Versorgungsvertrag sowie eine gültige Pflegesatzvereinbarung.

Es können bei uns stationär aufgenommen werden:

  • gesetzlich Versicherte
  • Versicherte der Ersatzkassen
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Patientinnen und Patienten mit Kostenübernahme einer Berufsgenossenschaft (BG)
  • Selbstzahlende

Ein Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht nicht.

Kostenträger sind daher ausschließlich Krankenkassen, Ersatzkassen, Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Berufsgenossenschaften und Selbstzahler.

Krankenhausbereich (Akut-Frührehabilitation)

Im Krankenhausbereich gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Akutkrankenhäuser im Rahmen der Landeskrankenhausplanung.

Aufgenommen werden können:

  • gesetzlich Versicherte
  • Versicherte der Ersatzkassen
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Patientinnen und Patienten mit BG-Kostenträger
  • Selbstzahler
Können besondere Zuzahlungen gefordert werden?

Für stationäre Aufenthalte gelten für gesetzlich Versicherte die verbindlichen Zuzahlungsregelungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V). 

Zuzahlung für gesetzlich Versicherte 

Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich, wenn:

  • eine gültige Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt
  • bereits alle Zuzahlungstage für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschöpft sind
  • Sie privatversichert, beihilfeberechtigt, BG-versichert oder Selbstzahler sind (für diese Gruppen besteht keine gesetzliche Zuzahlungspflicht)

Bitte legen Sie mögliche Befreiungsnachweise bereits bei der Aufnahme vor.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

Lehnt der Kostenträger Ihren Wunsch ab, muss dies schriftlich begründet werden. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu verlangen.

Wer hilft mir vor einer Aufnahme in die RehaNova?

Während Ihres Aufenthalts im behandelnden Krankenhaus stehen Ihnen zunächst Ihre Ärztinnen und Ärzte sowie der dortige Sozialdienst zur Seite. Sie beraten gemeinsam, ob eine stationäre Aufnahme in die RehaNova sinnvoll ist und welcher Bereich – Akut-Frührehabilitation oder neurologische Rehabilitation – der richtige Weg für Sie ist.

Rehabilitationsbereich (stationär)

Für die stationäre neurologische Rehabilitation muss vor der Aufnahme eine Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Dies erfolgt durch:

  • den Sozialdienst Ihres Krankenhauses
  • oder Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt
  • oder – falls vom Krankenhaus so vorgesehen – durch die Patientin bzw. den Patienten selbst

Erforderlich sind der Antrag auf Anschlussrehabilitation und weitere medizinische Unterlagen.

Krankenhausbereich (Akut-Frührehabilitation)

Für alle Patientinnen und Patienten erfolgt die Aufnahme über das Entlassmanagement der zuweisenden Klinik oder im direkten ärztlichen Austausch.
Unabhängig vom jeweiligen Kostenträger muss vor der Aufnahme ein Aufnahmebogen ausgefüllt werden.

Benötige ich vorab eine Kostenzusage von meinem Kostenträger?
Gesetzlich Versicherte / Ersatzkassen:

Es wird keine Kostenzusage benötigt. Die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen Regelungen des Krankenhausbereichs.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Wir benötigen vor der Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

BG-Patientinnen und -Patienten:

Es ist eine Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich.

Unser Patientenmanagement

Sobald uns Ihre Anmeldung durch das behandelnde Krankenhaus übermittelt wurde, steht Ihnen unser Patientenmanagement bei allen Fragen rund um die stationäre Aufnahme, benötigte Unterlagen und Abläufe gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen

Nicole Merten

Tel.: 0221 2784 4005
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de

Gabriele Errens

Tel.: 0221 2784 4004
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de

Tanja König

Tel.: 0221 2784 4013
Fax: 0221 2784 4143
E-Mail: patientenmanagement@rehanova.de