Kontakt
Sozialdienst
Tel: 0221 2784 4010 / -4017 / -4042
E-Mail: sozialdienst@rehanova.de
Sozialdienst & Entlassmanagement
Ein Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt bringt häufig viele Fragen und Herausforderungen mit sich – besonders im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung.
Unser Sozialdienst unterstützt Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige dabei, die anschließende Versorgung zu planen und notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten.
Die Beratung durch den Sozialdienst ist ein freiwilliges Angebot. Sie können es jederzeit in Anspruch nehmen, wenn Sie Fragen zur weiteren Versorgung, zu sozialen oder pflegerischen Themen oder zu organisatorischen Abläufen haben.
Unsere Mitarbeitenden arbeiten eng mit Ärztinnen und Ärzten, Pflege und Therapie zusammen. So können wir bereits während Ihres Aufenthalts einschätzen, welche Unterstützung nach der Entlassung sinnvoll oder erforderlich sein könnte.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Entlassmanagements übernimmt der Sozialdienst eine zentrale Rolle: Er informiert, berät und unterstützt Sie bei allen wichtigen Schritten, damit der Übergang in die häusliche Umgebung oder in eine weiterführende Einrichtung möglichst reibungslos gelingt – immer orientiert an Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen.
Leistungen des Sozialdienstes und Inhalt des Entlassmanagements
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind gemäß § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, ein strukturiertes und sektorenübergreifendes Entlassmanagement durchzuführen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, sichere und lückenlose Anschlussversorgung nach einem voll- oder teilstationären Aufenthalt.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch?
Der gesetzliche Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V gilt ausschließlich für Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Das bedeutet konkret:
- GKV-Versicherte haben einen haben einen verbindlichen Anspruch auf Entlassmanagement.
- Der Anspruch umfasst vollstationäre und teilstationäre Behandlungen
Auch Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und BG-Versicherte erhalten in der RehaNova Köln ein strukturiertes Entlassmanagement.
Unser Ziel
Unabhängig vom Versicherungsstatus möchten wir, dass Sie:
- gut vorbereitet,
- sicher versorgt und
- ohne Versorgungslücken
aus der RehaNova Köln entlassen werden.
Zu Beginn Ihres stationären Aufenthalts im Krankenhaus (Akut-Frührehabilitation) die „Patienteninformation zum Entlassmanagement“ sowie die „Einwilligungserklärung“. Diese Unterlagen werden Ihnen vom Sozialdienst ausgehändigt und bei Bedarf erläutert.
Da das Entlassmanagement Ihre Zustimmung erfordert, dürfen wir erst dann aktiv werden, wenn Sie diese Einwilligung unterschrieben haben. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Im Rahmen des Rehabilitationsaufenthalts erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst in der Regel nach etwa 12 Tagen. Auch hier erhalten Sie die „Patienteninformation zum Entlassmanagement“ sowie die „Einwilligungserklärung“, die Ihnen vom Sozialdienst ausgehändigt und bei Bedarf erläutert werden.
Während Ihres Aufenthalts ermitteln Ärztinnen/Ärzte, Pflege, Therapie und der Sozialdienst gemeinsam mit Ihnen:
- welchen medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Bedarf Sie nach der Entlassung haben,
- welche Hilfsmittel, Versorgungs- oder Unterstützungsangebote für Sie notwendig sind,
- ob besondere soziale oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.
Diese Einschätzung dient einer sicheren und lückenlosen Anschlussversorgung.
In enger Abstimmung mit Ihnen – oder Ihrer bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertretung – werden die nächsten Schritte geplant.
Aufgaben der Therapie
Das therapeutische Team prüft Ihren Bedarf und erstellt die notwendigen Hilfsmittelverordnungen.
Aufgaben des Sozialdienstes
Der Sozialdienst berät Sie insbesondere zu sozialen und pflegerischen Fragestellungen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung beziehungsweise Einleitung von:
- teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen
- häuslicher Krankenpflege
- Kontaktaufnahme zu ambulanten Pflegediensten
- Kurzzeit-, Tages- oder vollstationären Pflegeangeboten
- Unterstützungsleistungen durch Behörden, Pflegekassen und Kostenträger
Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen
Sie können die Planung und Organisation Ihrer Anschlussversorgung auch selbst übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall eigenverantwortlich für alle erforderlichen Schritte wie Hilfsmittelbeschaffung, Terminvereinbarungen, Antragsstellungen oder Pflegeorganisation zuständig sind.
Mit Ihrer Einwilligung übermitteln wir alle notwendigen Unterlagen und Informationen an:
- Kostenträger / Krankenkassen
- weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte
- nachsorgende Einrichtungen
- ambulante Dienste
So ist gewährleistet, dass Ihre Versorgung nach der Entlassung ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.
Das therapeutische Team prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfsmittel und welche Form der Versorgung Sie nach der Entlassung benötigen.
Hilfsmittelversorgung während des Aufenthalts
- Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel für die Dauer Ihres Aufenthalts (z. B. Gehstützen, Rollatoren)
- Anleitung und Training im sicheren Umgang mit Hilfsmitteln
- Therapeutische Einschätzung, welche Hilfsmittel medizinisch sinnvoll und notwendig sind
Hilfsmittelbedarf für die Zeit nach der Entlassung
- Das therapeutische Team beurteilt, welche Hilfsmittel langfristig benötigt werden und gibt eine fachliche Empfehlung für die Verordnung ab.
Verordnungen und Kostenübernahmen
- Ausstellung der notwendigen Hilfsmittelverordnung durch die ärztliche Behandlung
- Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln: Antragstellung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse
- Die Lieferung erfolgt über ein Sanitätshaus Ihrer Wahl
Ärztlicher Dienst:
- Wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt, kann eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege erstellt werden (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Behandlungspflege).
Sozialdienst
- Unterstützung bei der Herstellung des Kontakts zu einem Pflegedienst (sofern gewünscht und sofern passende Anbieter verfügbar sind).
- Abstimmung mit der Krankenkasse, wenn Rückfragen bestehen.
Zur Entlassung erhalten Sie auf Ihrer Station am Stationsstützpunkt einen Medikationsplan, der Ihre aktuelle Medikamententherapie übersichtlich darstellt.
- Der Medikationsplan wird auf Station erstellt und Ihnen dort ausgehändigt.
- Er dient sowohl Ihnen als auch der weiterbehandelnden Ärztin/dem weiterbehandelnden Arzt zur sicheren Orientierung.
Wenn Ihre Entlassung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erhalten Sie zusätzlich die notwendigen Medikamente zur Überbrückung.
Ausnahme
Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, werden nicht mitgegeben. Stattdessen erhalten Sie ein entsprechendes Rezept.
Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie auf der Station Ihren Entlassbrief mit allen wichtigen Informationen:
- Diagnosen und relevante Befunde
- durchgeführte Therapien
- Empfehlungen für die Weiterbehandlung
In Ausnahmefällen wird zunächst ein vorläufiger Entlassbrief ausgehändigt.
Mit Ihrer Einwilligung erhalten auch weiterbehandelnde Ärztinnen/Ärzte und Pflegedienste eine Kopie, damit die Weiterbehandlung nahtlos erfolgen kann.
Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen rund um das Entlassmanagement wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst. Die zuständige Ansprechperson richtet sich nach Ihrer Station:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir bitten um verbindliche Terminvereinbarung – telefonisch oder per E-Mail.
Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre individuellen Fragen und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, an welcher Stelle Sie Unterstützungsbedarf haben. Gerne kann das Gespräch in den Räumlichkeiten des Sozialdienstes oder direkt im Patientenzimmer stattfinden.
Am besten erreichen Sie den Sozialdienst wochentags von 08:30 bis 14:30 Uhr.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Sozialdienst & Entlassmanagement
Selbstverständlich können Sie uns jederzeit mit Ihren persönlichen Fragen bei uns melden.
Der Sozialdienst unterstützt Sie bei allen sozialen, pflegerischen und organisatorischen Fragen rund um Ihren Aufenthalt und die Zeit nach der Entlassung. Dazu gehören Beratung, Antragstellung, Informationsvermittlung und die Koordination der Anschlussversorgung.
In der Regel empfehlen wir eine Kontaktaufnahme nach etwa 12 Tagen Aufenthalt.
Bis dahin hat das Behandlungsteam Sie ausreichend kennengelernt, um einschätzen zu können, welcher Anschlussmaßnahmen notwendig sind.
Natürlich können Sie den Sozialdienst auch früher kontaktieren, sobald Fragen zur weiteren Versorgung auftreten – z. B. zu Pflege, Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder ambulanten Diensten.
Bei besonderen Fällen kommt der Sozialdienst proaktiv auf Sie zu.
Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch oder per E-Mail über Ihre zuständige Ansprechperson. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist notwendig.
Gespräche können stattfinden:
- im Büro des Sozialdienstes
- auf Ihrem Zimmer
- oder telefonisch, wenn dies für Sie besser möglich ist.
Nein. Die Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot nutzen möchten.
Die RehaNova ist gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten – Sie müssen dieses jedoch nicht nutzen.
Wir empfehlen es dennoch, um Ihre anschließende Versorgung gut und rechtzeitig zu planen.
Ja, das ist möglich.
Wenn Sie das Entlassmanagement nicht in Anspruch nehmen möchten, kümmern Sie sich eigenverantwortlich um:
- ambulante Therapien
- häusliche Versorgung oder Pflege
- notwendige Hilfsmittel
- Anträge für Pflegegrade, Wohnumfeld, AHB etc.
- die Organisation eines Pflege- oder Betreuungsplatzes
Bitte beachten Sie
Wenn die Entlassung verzögert wird, weil notwendige Maßnahmen noch nicht organisiert sind, kann eine nicht medizinisch begründete Verlängerung entstehen.
In solchen Fällen entscheidet Ihr Kostenträger über die Kostenübernahme.
Werden Kosten nicht übernommen, fällt der gültige Tagessatz an.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfsmittel Sie benötigen – z. B. Rollstuhl, Gehhilfen oder Pflegehilfsmittel.
Genehmigungspflichtige Hilfsmittel beantragen wir beim Kostenträger; nicht genehmigungspflichtige bekommen Sie bereits während des Aufenthalts zur Nutzung.
Bei Bedarf organisieren wir auch
- Verordnungen für häusliche Krankenpflege
- die Einbindung eines Pflegedienstes
- Koordination aller beteiligten Stellen
Der Sozialdienst unterstützt Sie bei:
- der Suche nach ambulanten Pflegediensten
- Kurzzeit-, Tages- oder vollstationärer Pflege
- Palliativversorgung
- Intensivpflegeangeboten
- Außerdem übernehmen wir bei Bedarf die Abstimmung mit Leistungserbringern und Kostenträgern.
Der Sozialdienst berät Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung zu Hause und nennt Ihnen geeignete Anlaufstellen, wenn entsprechende Angebote vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel:
- ambulante Pflegedienste
- häusliche Krankenpflege
- Alltagshilfen
- Essen-auf-Rädern-Angebote
- Hausnotrufsysteme
Die konkrete Organisation dieser Dienstleistungen erfolgt durch Sie selbst oder Ihre Angehörigen.
Bei Bedarf erhalten Sie jedoch alle wichtigen Informationen, Kontakte und Hinweise, um passende Angebote auszuwählen.
Hilfreich sind:
- Fragen, die Ihnen wichtig sind
- Informationen zur häuslichen Situation
- Kontaktdaten von Angehörigen
- Vorliegende Unterlagen (z. B. Pflegegradbescheid, Vollmachten, DRV-Dokumente)
Ja. Gespräche mit dem Sozialdienst unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn Sie vorab ausdrücklich eingewilligt haben.
Gleichzeitig gilt: Für die sichere Fortführung Ihrer Behandlung ist es notwendig, dass wesentliche versorgungsrelevante Informationen an beteiligte Stellen übermittelt werden – zum Beispiel an:
- Ihre weiterbehandelnde Ärztin / Ihren weiterbehandelnden Arzt
- ambulante Pflegedienste
- Hilfsmittelversorger
- Pflegeeinrichtungen
- Kostenträger (z. B. Kranken- oder Pflegekasse)
Dies geschieht jedoch ausschließlich auf Grundlage Ihrer schriftlichen Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können. Ohne diese Einwilligung dürfen wir keine Daten weiterleiten.